Führerscheinklassen

Komplettübersicht
Quelle: www.bmvi.de

Wir bilden nur in  diesen markierten Klassen  aus, die anderen Klassen sind der Vollständigkeit mit aufgeführt.


Fahrerlaubnisklasse AM
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

  Dreirädrige Kleinkrafträder mit
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
  Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Fahrerlaubnisklasse A1
Klasse A1

Krafträder mit
  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Fahrerlaubnisklasse A2
Klasse A2

Krafträder mit
  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.


Fahrerlaubnisklasse A
Klasse A

Krafträder mit
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.

  Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
  • Leistung von mehr als 15 kW
  • oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Fahrerlaubnisklasse B
Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.


Fahrerlaubnisklasse BE
Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Fahrerlaubnisklasse C1
Klasse C1 Fußnote 1)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


Fahrerlaubnisklasse C1E
Klasse C1E Fußnote 1)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
  Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Fahrerlaubnisklasse C
Klasse C Fußnote 1)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


Fahrerlaubnisklasse CE
Klasse CE Fußnote 1

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse D1
Klasse D1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • Länge nicht mehr als 8 m,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


Fahrerlaubnisklasse D1E
Klasse D1E

Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Fahrerlaubnisklasse D
Klasse D

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


Fahrerlaubnisklasse DE
Klasse DE

Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

 
  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


Fahrerlaubnisklasse L
Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Klasse B96

Beschreibung:

Die Führerscheinklasse B96 erweitert den Führerschein der Klasse B. Mit diesem dürfen grundsätzlich alle LKW und PKW bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 3,5t gefahren werden. Die Klasse B96 ermöglicht zudem das Fahren mit einem Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht. Das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger darf maximal 4.250 kg betragen. In der normalen Führerscheinklasse B ist nur ein Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg für den kompletten Zug möglich.

Besitzer der Fahrerlaubnis B96 dürfen zusätzlich Motorroller und Mofas fahren, wenn die maximale Geschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h beträgt und der Hubraum 50 m³ nicht überschreitet. Ebenso ist es möglich, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h zu fahren. Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B96 erwerben Führerscheininhaber also automatisch die Klassen AM, L und B. Eine spezielle Prüfung ist dafür nicht abzulegen.


Weitere Informationen entnehmt ihr bitte: www.bmvi.de

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